Zahnlose Bewilligungspflicht
In Allschwil war das Zünden von Feuerwerk an Silvester zum ersten Mal bewilligungspflichtig. Die Auswirkungen blieben gering.
Letzten Herbst beschloss der Allschwiler Einwohnerrat, dass eine Bewilligungspflicht für das Zünden von Feuerwerk gelten soll. Die Auswirkungen dieser neuen Regelung blieben an Silvester allerdings gering. Obwohl die Gemeinde nur 21 Bewilligungen erteilte, wurden fleissig Raketen gezündet und geböllert. Die verschärfte Regelung verfing also nicht.
Dieses Szenario sei zu erwarten gewesen, sagt der zuständige Allschwiler Gemeinderat Philippe Hofmann auf Anfrage. Er habe dem Einwohnerrat schon im Herbst gesagt, dass eine vollständige Kontrolle respektive Durchsetzung der Bewilligungspflicht für Feuerwerk schwierig bis unmöglich sei.
Wie viele Leute in Allschwil an Silvester ohne Bewilligung Feuerwerk gezündet haben, kann Hofmann nicht sagen. Er habe noch keinen Bericht der Securitas, die in der Silvesternacht in Allschwil patrouillierte, erhalten. Im Hinblick auf Silvester im kommenden Jahr gelte es aber auf jeden Fall, den Einsatzdienst am 31.12. zu überdenken und die Patrouillen zu verstärken, um ein ähnliches Szenario zu vermeiden.