Verhüllungsverbot in der Schweiz
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot der Gesichtsverhüllung.
Mit dem Beginn des neuen Jahres treten auch neue Gesetze in Kraft. Ab 2025 wird es in der Schweiz verboten sein, das Gesicht zu verhüllen. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Geldbusse von bis zu 1'000 Franken. Auslöser für dieses Gesetz war die sogenannte «Burka-Initiative», die von der Schweizer Bevölkerung im Jahr 2021 angenommen wurde.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Das Verhüllungsverbot gilt nicht für bestimmte Umstände, wie zum Beispiel bei klimatischen Bedingungen – etwa das Tragen eines Schals. Auch aus Gesundheitsgründen, wie dem Tragen einer Hygienemaske, ist das Verhüllen des Gesichts weiterhin erlaubt. Zudem bleibt das Verhüllen im Rahmen einheimischer Traditionen, wie der Basler Fasnacht, erlaubt.
Die Umsetzung des Gesetzes liegt in der Verantwortung der Polizei. In den beiden Basel sind die Einsatzkräfte entsprechend informiert und sensibilisiert worden, mit Augenmass vorzugehen. Zunächst wird das Gespräch mit den betroffenen Personen gesucht, bevor weitere Massnahmen ergriffen werden.