Chli stinke muess es - oder doch nyt?
Seit diesem Jahr gilt in der Schweiz die Schleppschlauchpflicht. Die Gülle muss daher durch eine spezielle Vorrichtung am Traktor direkt auf dem Boden verteilt werden.
Durch die Schleppschlauchpflicht soll beim düngen weniger Stickstoff in der Luft verteilt werden. Ein positiver Nebeneffekt der neuen Regelung ist, dass man die Gülle so auch weniger stark riecht.
Gewisse Landwirte haben die neue Vorgabe bereits umgesetzt und arbeiten mit dem Schleppschlauch. Es gibt aber auch Betriebem welche sich über die neue Bestimmung nerven. Die zuständige Behörde hat auch viele Ausnahmebewilligungen vergeben.