Private Gutachten neu als Beweismittel zulässig
Bislang gelten Parteigutachten im Zivilprozessrecht nur als blosse Parteibehauptung.
Ab dem 1. Januar 2025 kommt es zu einer Änderung. Neu sind private Gutachten einer Partei richtige Beweise.
Bislang hatten solche Gutachten «nur» die Qualität einer Parteibehauptung, also einen geringen Wert. Das Gericht hat solche Parteigutachten eher als einseitig und parteiisch betrachtet. Nun wird das private Gutachten als Urkunde und Beweismittel anerkannt, und das Gericht ist verpflichtet, es in die Beweiswürdigung einzubeziehen, auch wenn es vom Gericht noch kritisch auf seine Objektivität und Qualität überprüft werden kann.
Mit Christine Boldi von Swisslegal Dürr+Partner sprechen wir über diese Gesetzesänderung und über die Frage, ob die Gerichte in Zukunft mit solchen privaten Gutachten geflutet werden.