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Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung und Arbeitszeugnis

In der Rubrik «im Recht» beleuchtet Arbeitsrechtsexpertin Christine Boldi von Swisslegal Dürr+Partner zwei zentrale arbeitsrechtliche Themen: die fristlose Kündigung und das Arbeitszeugnis.

12.02.2025

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei Diebstahl, Gewalt am Arbeitsplatz oder schwerwiegender Arbeitsverweigerung. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls handelt, wie Christine Boldi von Swisslegal Dürr+Partner erklärt.

Beim Arbeitszeugnis haben Arbeitnehmer das Recht auf eine wahrheitsgemässe und wohlwollende Bewertung. Das Zeugnis muss vollständige Angaben zu Aufgaben, Leistungen und Verhalten enthalten. Bei Unstimmigkeiten empfiehlt sich ein klärendes Gespräch oder rechtlicher Beistand.